AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Wir liefern ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Liefer- und Zahlungsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Diese verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklären.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Abmachungen, die mündlich durch unseren Außendienst getroffen werden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Angaben über unsere Ware (technische Daten, Maße u. a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

II. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Werk- oder Auslieferungslager. Die Verpackung wird nach Aufwand gesondert berechnet.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten; sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

III. Eigentumsvorbehalt

1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der konkreten Bestellung entstandenen Forderungen unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern und sonstigen Personen im
Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB behalten wir uns das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, die uns aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer zustehen.
2. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Zahlungsrückstand ist, zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß den nachfolgenden Ziffern 3 bis 5 auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
3. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert wird. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt.
4. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, dem Abnehmer die Abtretung an uns unverzüglich bekannt zu geben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden.
5. Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Hält der Käufer einen Zahlungstermin nicht ein, oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware zu untersagen, deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers auf uns zu verlangen oder, falls die Waren bereits weiterveräußert, aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Käufers zu verlangen.

IV. Lieferzeit

1. Unsere Ware wird in der Regel drei Tage nach der Bestellung geliefert. Die Lieferzeit ist jedoch unverbindlich. Abweichende Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Können wir nicht pünktlich liefern, informieren wir den Käufer unverzüglich.
2. Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (wie z. B. Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streik, höhere Gewalt), verlängern die Lieferzeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Treten wir zurück, erstatten wir dem Käufer unverzüglich sämtliche bereits erbrachten Zahlungen.

V. Versand und Gefahrübergang

1. Der Versand ab Werk oder Auslieferungslager erfolgt auf Kosten des Käufers. Der Versand erfolgt durch einen Paketdienst. Die Ware ist bis zu einem Wert vom 500,00 EUR versichert. Zum Abschluss einer weitergehenden Transportversicherung sind wir nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Weisung des Käufers verpflichtet; die Kosten dieser Versicherung trägt der Käufer.
2. Der Versand erfolgt nach unserem besten Wissen und unter Ausschluss jeder eigenen Haftung. Insbesondere Veränderungen und Verschlechterungen der Ware während des Transports oder aufgrund unsachgemäßer Einlagerung haben wir nicht zu vertreten.
3. Die Gefahr geht auf dem Käufer über, sobald die Ware unser Werk oder das Auslieferungslager verlassen hat.

VI. Rückgaberecht

Rückgaberechte für nicht verkaufte Folien können gesondert schriftlich vereinbart werden.

VII. Pflichtverletzung wegen Mängeln

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt.

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist Berlin. Gerichtsstand ist Berlin-Spandau.

IX. Schlussbestimmungen

1. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UNKaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz sämtlicher Schäden verpflichtet, die durch die Ausfuhr unserer Waren verursacht werden, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert wurden.
3. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.